tellenmooshof

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Hof Tellenmoos     845 m.ü.M.

Von links nach rechts: Omega, Hermann, Mona. 

Hermann Krummenacher, Landwirt, Tellenmoos 3, 6182 Escholzmatt

Mail: hekru(at)bluewin.ch 


Liebe Leute, es freut mich dass ihr meine Seite besucht. Ich bin ein Bergbauer aus dem Entlebuch. Das Entlebuch (seit 2001 unesco-Biosphäre) liegt ungefähr in der Mitte der Schweiz. Mein Bergbauernhof ist sehr vielseitig mit Grasland, Alpweide, Wald, Föhrenwald, Hoch- und Flachmoor und einer Felswand. Die Kühe, Jungrinder,Kälber (Braunvieh mit Hörnern) sowie die Hühner, Güggel, Enten, Hund und Katzen sind unsere Mitbewohner auf dem Hof.Weil die landwirtschaftliche Fläche zu über 28 Prozent aus oekologischer Fläche besteht, (vorgeschrieben wären nur 7 Prozent)gibt es noch eine Reihe anderer Tiere, die man sonst nicht mehr so viel antrifft. Ich denke da gerade an die Salamander, Feuersalamander, Blindschleiche, Eidechsen, Bergmolche, Grillen, Weinbergschnecken, Fledermäuse, Spechte, Kuckuck, Mäusebussarde und Eichelhäher. Im Moorgebiet kommen unter anderen die Blumenbinse, das Sumpfherzblatt, der Sonnentau (kleine fleischfressende Pflanze), das Wollgras, der Schwalbenwurz-Enzian, das Blutauge und das Knabenkraut vor. An den trockenen Steilwiesen wachsen u.a. der Thymian, Augentrost, Johanniskraut, die Bergjassione, die Hauhächel und die Silberdistel. Dann haben wir auch noch viele Hochstammobstbäume mit alten Sorten. Die Naturpflege erfordert viel Handarbeit, weil das sumpfige Gelände nicht mit Traktor und Ladewagen befahren werden kann. Als Dienstleistung biete ich auf Führungen und Exkursionen auf meinem Hof an. Einzelpersonen oder kleinen Gruppen zeige  die Natur. Natürlich nur im kleinen Stil und kontrolliert an gewissen Jahreszeiten, da die empfindlichen Moorlandschaften grosse Völkerwanderungen nicht ertragen. Als Bauer weiss ich wo sich die speziellen Pflanzen befinden,so dass man schonend auf dem kürzesten Weg zu der Stelle gelangt. Als Weiteres biete ich eine CD-Rom mit über 1000 Naturbildern an. Ich habe viele Naturbilder, auch von Pflanzen die wir an Hand des "Flora Helvetica" nicht bestimmen konnten. Als ein weiteres Angebot gibt es in unserem Haus ein Kleinmuseum, wo ich in den Wintermonaten Führungen mache. 

Die Bilder und Texte sagen viel über mich und meiner Umgebung. Das Familienbild fehlt. Meine Frau und die Kinder wollen sich nicht gerne weltweit präsentieren. Auf meiner Webseite schreibe aber grundsätzlich nur das, was die ganze Welt wissen soll und darf. Wer gerne mehr wissen möchte darf fragen. Ich freue mich auf jedes E-mail.


Man findet mich auch auf facebock unter Hermann Krummenacher

Das aktuelle Bild vom 28. August

Das Moor darf nur mit leichten Fahrzeugen befahren werden, um Druckschäden möglichst zu vermeiden. Auch so muss man sich auskennen wo man fahren darf, ohne im nassen Moor zu versinken. Wir pflegen das Moor sehr schonend. Es kommt nicht umsonst, dass mein Moor als eines der schönsten, oder überhaupt das schönste und artenreichste Biotop in der Biosphäre Entlebuch bezeichnet wird. Gibt jährlich sehr viel Arbeit. Mähen maschinell und mit der Sense, tagelang von Hand zusammenrechen und wie zu Gotthelfs Zeiten von Hand aufladen. Man muss das Schnittgut an Ort dürr werden lassen, damit der Samen abfallen kann. Vielerorts werden heute die Laubbläser verwendet. Eine grosse Hilfe ist das schon, weil das mühsame rechen entfällt. Der starke Bläser macht das sehr sauber, eben viel zu sauber. Ich kann aber niht alles Gras an Ort dürr werden lassen. An etwa 10 Aren kommt die Sonne nach dem 25. August gar nicht mehr hin, so dass das nasse Gras an die Sonne getragen werden muss.

Meine Arbeit für den Moorschutz in der Schweiz

Flachmoor Juni 2016  ​Ich habe in den vergangenen Jahren viele Fotos von meiner Moorlandschaft gemacht, auch einzigartige Details. Falls die Behörden und die Gerichte meine Moorlandschaft nicht als schützenswert erachten, so kann immerhin viel Bildmaterial der Nachwelt erhalten werden. 


2017: Der Kanton Luzern verstösst gegen das Moorschutzgesetz. Bauern die über 65 Jahre alt sind bekommen für die Moorpflege nur noch einen Bruchteil der Beiträge. Der Schriftwechsel mit dem Landwirtschaftsamt ist nutzlos. Klage beim Kantonsgericht eingerecht.


2018: Das Kantonsgericht weist meine Klage ab. Dann Klage beim Bundesgericht eingereicht.


30.10.2018: Ich informiere laufend auf dem Facebook. Einfach "Hermann Krummenacher" eingeben


https://www.nabu.de/natur-und-landschaft/moore/moore-und-klimawandel/index.html


https://www.umweltnetz-schweiz.ch/themen/naturschutz/2355-klimaschutz-durch-moorschutz.html


8. Juli 2019: Heute bekam ich das Urteil vom Bundesgericht. Meine Beschwerde gegen den Kanton Luzern wurde gutgeheissen. Die Natur und ich haben den Prozess gewonnen!


9. Juli 2019: Ich erwarte dass das Urteil öffentlich ist und die Medien davon erfahren. Im Gegensatz zum Kantonsgericht darf das Bundesgericht stolz auf das Urteil sein. Die Nummer meines Falls ist: 1 C_512 2018


13. Juli 2019: Seit gestern ist ist das Urteil auf der Webseite des Bundesgerichts veröffentlicht.


27. November 2019: Um die Seite etwas übersichtlicher zu machen, habe ich die Einträge vom 14. Juli bis 26. November 2019 gelöscht.


27. November 2019: Seit heute habe ich die schriftliche Zusage, dass der Kanton Luzern Anfang 2020 die kantonale Natur und Landschaftsschutzverordnung im Sinne der Erwägungen des Bundesgerichts anpassen will. Bauern im Rentenalter werden mit Wirkung ab dem

1.1.2020 deutlich höhere Beiträge ( ich denke mindestens doppelt oder 3 mal so viel) bekommen als bisher. Wer nicht zufrieden ist und nach seiner Meinung zu wenig bekommt muss die "Abrechnung Direktzahlungen" vor der angegebenen Frist beanstanden!


1. Dezember 2019: Gilt für Bauern im Rentenalter und solche die in den nächsten Jahren ins Rentenalter kommen, welche weiterhin die NHG-Flächen (Moorlandschaften, artenreiche Trockenwiesen) pflegen wollen. Laut Urteil vom Bundesgericht müssen diese Bauern für ihre Arbeit angemessen entschädigt werden. Einige Kantone tun das heute schon vorbildlich ( Fr. 3000.- bis Fr. 4000.- pro Hektare und Jahr) und sind sehr naturfreundlich. Andere Kantone müssen ihre kantonale NHG-Verordnung anpassen. Den betroffenen Bauern in der ganzen Schweiz empfehle ich, gelegentlich beim Kant. Landwirtschaftsamt nachzufragen und wenn nötig kritische Fragen zu stellen. Sicher aber sollte nächstes Jahr die "Abrechnung Direktzahlungen" gut angesehen werden und bei Bedarf vor Ablauf der Frist schriftlich Einsprache erheben.


13. Januar 2020: Gemass Urteil des Bundesgerichts werden mehrere Kantone ihre Natur- und Landschaftsschutzverordnung anpassen müssen, so dass diese nicht mehr gegen das Eidgenössischen Gesetz über Natur- und Heimatschutz (NHG) verstossen. Konkret geht es darum, dass die Bauern im Rentenalter für den Erhalt und die Pflege der Moore und artenreichen Trockenwiesen für ihre Arbeit nicht schlechter bezahlt werden dürfen, als die direktzahlungsberechtigten Bauern. Ich zähle darauf, dass das kantonale Amt für Umweltschutz (BUWD) die diesbezügliche Verordnung im Sinne der Erwägungen des Bundesgerichts nächstens anpasst, so dass die betroffenen Bauern und jene die später dazukommen zufrieden sind. Ich erwarte auch dass das Ergebnis veröffentlicht wird so dass alle Bauern gut informiert sind. Alle betroffenen Bauern sollen per Briefpost orientiert werden, wie viel Geld sie mehr zu gut haben. 


02. 02. 2020 : am 27. Dez. 2019 hat mir das Kantonsgericht zugesichert dass mir der Kanton Luzern Geld für die Jahre 2017, 2018 und 2019 nachbezahlen muss. Ich möchte die Zahl hier nicht nennen, aber es ist eine 5-stellige Summe. Das Geld bekam ich ausbezahlt. Die Fr. 2000.- die ich dem Bundesgericht als Gerichtskostenvorschuss bezahlen musste kam auch zurück. Hingegen die Fr. 800.- die ich dem Kantonsgericht bezahlen musste fehlen mir noch. Das Geld kommt erst wenn der Fall abgeschlossen ist. Das Amt für Umwelt LU muss noch festlegen, wie viel die Bauern im Rentenalter für die NHG-Pflege bekommen sollen. Ich hoffe die sind nicht knauserig und beachten das Urteil des Bundesgerichts. Den Kanton Zug zum Vorbild nehmen (Fr. 4000.- pro Hektare und Jahr) würde ich als knapp angemessen betrachten. Sollten die Beiträge aber unverschämt tief und sogar unter Fr. 3000.- pro Hektare sein müsste ich nochmals ans Katonsgericht und wenn nötig ans Bundesgericht gelangen. Das würde nochmals 3 Jahre dauern. Es gäbe noch andere Möglichkeiten, z.B. ist die Rechtsberaterin vom Schweizer Fernsehen, Frau Gabriela Baumgartner für so Fälle sehr gut. Der Druck von der grossen Oeffentlichkeit und die heutige "grüne Welle" wäre für die betroffenen Bauern sehr hilfreich und schneller ginge es auch, als nochmals die Gerichte beschäftigen.


2. März 2020: Viele Leute können es überhaupt nicht verstehen dass Bauern dafür kämpfen müssen, damit sie es sich finanziell leisten können die vorgeschriebene Moorpflege auszuführen, und das noch in der Biosphäre Entlebuch! Es würde dem Kanton Luzern gut anstehen wenn er bezüglich der Höhe der Beiträge die naturfreundlchsten Kantone ( Zug, Schwyz, Zürich, Baselland usw.) überholt. Es hat kein anderer Kanton so etwas Wertvolles wie die UNESCO Biosphäre.


4. April 2020: ich habe beim BUWD Luzern angefragt wie weit der Verfahrensstand in Sachen Beiträge für den Natur- und Landschaftsschutz vorangekommen ist. Ich bekam zur Antwort, dass der Regierungsrat voraussichtlich vor den Sommerferien darüber befinden wird. 


11. Juni 2020: Ich habe bis jetzt noch keine Informationen erhalten.


19. September 2020: Der Regierungsrat hat die Verordnung für Natur- und Landschaftsschutz noch nicht verbessert. Ich wurde auch nicht um eine Stellungnahme gebeten. Die unterlegene Partei beim Bundesgericht (BUWD LU) muss sich ja zurückhalten. Am 9. Oktober werden die Direktzahlungen ausbezahlt. Ich nehme an dass ich anfangs eine Aconto-Zahlung erhalten werde, die mindesten 2 bis 3 mal so hoch sein wird wie der Betrag von 2019. Sollten sich böse Absichten von Seiten der Behörden abzeichnen, dann werde ich mein geplantes Vorgehen unverzüglich in die Wege leiten. Ich denke so etwas ist von öffentlichem Interesse.


2. Oktober 2020. Auf Umwegen konnte ich einen Entwurf der neuen Natur- und Landschaftsschutz lesen. Darin steht dass ein Bauer ohne Direktzahlungen einen Zuschlag von Fr. 16.50 pro Are bekommt. Im Detail weiss ich noch nichts und man hat mich auch noch nicht zu einer Stellungnahme gebeten.


2.Oktober 2020: Grundbeitrag Fr. 13.- und zusätzlich für Bauern ohne Direktzahlungen Fr. 16.50 = Fr. 29.50 pro Are. Dazu kommen noch Beiträge für die Erschwernisstufen. Das gäbe dann etwa so viel wie andere Kantone im Durchschnitt bezahlen. Die mir bekannten Kantone zahlen 3000 bis 4000 Franken pro Hektare. Um den 10. Oktober werden die Beiträge ausbezahlt. Der Kanton Luzern wollte mir urspünglich nur Fr. 1120.- pro Hektare bezahlen. Der Gang zum Bundesgericht hat sich gelohnt, hauptsächlich darum dass meine Naturflächen nicht zu Wald werden.


10. Oktober 2020: Die Beitragszahlungen für das Jahr 2020 wurden am 9. Oktober ausbezahlt. Mir und wohl allen Bauern welche Moore und andere NHG-Flächen besitzen und pflegen wurde zwar mehr bezahlt, aber immer noch weniger als in anderen Kantonen. Wohl eine provisorische Bezahlung, weil die Natur-und Landschaftsschutzverornung noch in der Vernehmlassung ist und ich als Gewinner beim Bundesgericht wurde noch nicht gefragt ob ich so einverstanden bin. Es sieht so aus, dass ich selber beim Regierungsrat anklopfen muss. Vorerst werde ich gegen die Beitragszahlungen Einsprache erheben. Man kann dies bis spätestens bis zum 2. November 2020 tun an die Adresse: Dienststelle Landwirtschaft und Wald, Fachbereich Direktzahlungen, Centralstrasse 33, Postfach, 6210 Sursee. Das müssen die betroffenen Bauern unbedingt tun, sonst gilt die Berechnung für das Jahr 2020 als anerkannt. 


6. November 2020: Auszug aus dem Kantonsblatt vom 26. 9. 2020,

§ 11 Abs. 1 (geändert), Abs. 2 (geändert), Abs. 3 (geändert), Abs. 4 (geändert)


Pflegebeiträge für geschützte oder schutzwürdige Mahdflächen (Überschrift geändert)


1 Für Mahdflächen ausserhalb der landwirtschaftlichen Nutzfläche richtet sich der Pflegebeitrag nach der Art der Nutzung. Der Pflegebeitrag beträgt pro Jahr und Are:


c. (neu) für Streuflächen Fr. 13.–


 2 Für Mahdflächen innerhalb der landwirtschaftlichen Nutzfläche, die von nicht direktzahlungsberechtigten Bewirtschaftern genutzt werden, wird ein Pflegebeitrag von Fr.


16.50 pro Jahr und Are ausbezahlt.


3 Für Zusatzleistungen bei der Pflege von Mahdflächen richtet sich der Pflegebeitrag zusätzlich nach der Erschwernisstufe. Der Erschwernis-Beitrag beträgt pro Jahr und Are

Ich ging davon aus dass ich zu den Fr. 13.- zusatzlich Fr. 16.50 für die Are bekomme. Das gäbe dann Fr. 29.50 , etwa so viel wie andere Kantone bezahlen. Fr. 16.50 statt Fr. 13 kann ja nicht sein. Das gäbe nur eine Verbesserung von 3,5 Rappen pro Quadratmeter. ( in Worten: drei und ein zweitel Rappen) Mit so einer Rappenspalterei würde sich der Kanton total lächerlich machen! Ausbezahlt bekam ich aber schon mehr als die 3,5 Rappen zusätzlich, aber zu wenig so dass ich Einsprache machte. Ich denke das lawa ist mir einfach nur neidisch, dass ich laut Botaniker das schönste Flachmoor im Kanton Luzern habe. Denen wird es aber nicht gelingen, mein Moor zu zerstören.


25. Dezember 2020: Im Januar nehme ich die Sache wieder in Angriff mit zwei Schwerpunkten die gesamtschweizerisch in Ordnung gebracht werden müssen. 1. Die Beiträge für die Moorpflege der Moorbesitzer über 65 müssen im Sinne des Bundesgerichts verbessert werden. 2. Die Berechnung der SAK (Standartarbeitskräfte) dürfen nicht dazu führen, dass ein Bauer gezungen ist, mehr Tiere zu halten als er eigentlich möchte und so ungewollt die Umwelt belastet. Es geht um die AP 22. Ich schreibe aber nicht an die Landwirtschaftsämter! Denen ist die Umwelt nur zum Schein wichtig. Die versuchen auf Kosten der Umwelt die Bauernbetriebe zu vergrössern. Das gelingt ihr aber nicht, jedoch die Umwelt leidet an dem kommunistisch planwirtschaftlichen Verhalten!


Das lawa (landwirschaftsamt Luzern) nennt sich auch "Dienststelle Landwirtschaft und Wald". Das heisst dieses Amt müsste den Landwirten zu Diensten stehen. Das tut es aber überhaupt nicht, oder dann höchstens den Bauern mit den grossen Betrieben und jenen die sich vergrössern wollen. Jeder Bauer ist aber sein eigener Herr und bestimmt über seinen Bauernhof! Das lawa darf sich überhaupt nicht in Privatangelegenheiten einmischen! Zum Glück werden in der Schweiz so gut wie keine Bauernhöfe verkauft. Verpachtet aber schon, wenn die Kinder (noch) nicht wollen und die Grosskinder noch zu jung sind. Die Pächter haben aber zu viele Rechte ( Kündigungsschutz, Fristverlängerung, bedingtes Vorkaufsrecht etc.) Darum müssen diese Klauseln im Vertrag ausgeschlossen werden. Falls ich einmal verpachten wollte, dann werde ich an keinen Nachbar verpachten und dann werde ich alles Land nur ala NHG-Flächen verpachten, damit nicht Mist und Gülle von weit her herangeführt werden muss. Das Moor werde ich überhaupt nie verpachten, sondern einem Lohnunternehmer den Auftrag erteilen das zu pflegen. Sollte das lawa die Frechheit haben solche Klauseln zu verbieten kann man ohne das Wissen des lawa verpachten. Da könnte ich nur wenig bis keinen Pachtzins verlangen, weil der Pächter dann für diese Flächen keine Direktzahlungen bekommt. Aber vorerst würde ich mich wehren und auf das Eigentumsrecht pochen.


28. Januar 1921: Vorgestern habe ich meine Eingabe betreffend SAK-Berechnung und Pflegebeiträge für die Moorlandschaft beim Bundesamt eingereicht. Selbstverständlich nicht an das Bundesamt für Landwirtschaft, sondern an das Bundesamt für Umwelt. 1. Bei der SAK-Berechnung dürfen die mittleren und kleineren Bauern nicht mehr diskriminiert werden. Ein Bauer der weniger Tiere hält und die Natur besonders gut pflegt kommt auf eine zu tiefe SAK und der Eigenmietwert seiner Wohnung steigt und er muss dadurch mehr Steuern bezahlen. Heute wird beklagt, dass viel Gülle den Gewässern schaden. Aber wer ohne dass er es möchte mehr Gülle ausbringt muss weniger Steuern bezahlen. Läuft da nicht etwas falsch? 2. Die Moore müssen gesetzlich gepflegt werden. Wenn ein Bauer ins Rentenalter kommt, bekommt er keine Direktzahlungen mehr. Es ist ihm aber nicht freigestellt, ob er sein Moor weiterhin pflegen will oder nicht. Die meisten Kantone bezahlen aber trotz dem Bundesgerichtsurteil immer noch zu wenig für Moorpflege. Das muus verbessert werden und es darf nicht mehr so riesige Unterschiede zwischen den Kantonen geben. 


3.Februar 2021: Ich habe noch keine Antwort vom BAFU bekommen. Es braucht halt seine Zeit. Ich nehme an, dass sie von den Kantonen einen Rechenschaftsbericht einfordern bezuglich den SAK und und die Beiträge für die Moorpflege der über 65-järigen Moorbesitzern einfordern.


9. Februar 2021: Auch bis heute noch keine Bestätigung und Antwort für mein Schreiben vom 25. Januar vom Bundesamt für Umwelt bekommen. Ich wollte dem BAFU Vorsprung geben, bevor ich richtig an die Oeffentlichkeit gehe. Die Tatsachen dass wenn ein Bauer die Umwelt mit mehr Gülle belastet muss weniger Steuern bezahlen (falsche SAK-Berechnung) und dass die Bauern im Rentenalter in mehreren Kantonen es sich nicht mehr leisten können, ihre Moorlandschaft gut zu pflegen sollte bei der Bevölkerung heftiges Kopfschütteln auslösen. Auch völlig unverständlich ist es, dass die sehr aufwändige Arbeit für die Moorpflege nicht als Arbeit gilt und für die SAK-Berechnung nicht berücksichtigt wird. Ich hoffe dass das BAFU mein Schreiben ernst nimmt und es nich einfach in einer Schublade für immer versorgt!


8. März 2021: Heute bekam eich die Antwort vom BAFU. Das heisst es wurde nichts beantwortet und ich konnte nicht herauslesen ob die aufwändige Arbeit für die Moorpflege für die SAK-Berechnung eine wertvolle oder nichtswertige Arbeit ist. Das Bundesamt für Landwirtschaft sei dafür zuständig. Wie dieses Amt tickt wissen wir ja. Die wollen eine industrielle Landwirtschaft und die Natur kommt erst weit hinten. Ich werde aber trotzem dem Bundesamt eine Kopie des Schreibens an das BAFU schicken und dann anderweitig das Fehlverhalten publik machen. Um etwas zu erreichen braucht es den Druck von der Oeffentlichkeit.

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Sprichwörter​


Kunst zu erfreuen besteht darin, selbst erfreut zu sein.

Die Menschen sind in Gute und in Böse eingeteilt. Diese Einteilung wird immer von den Guten vorgenommen.

Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Jeder glaubt genug davon zu haben.

Wes Brot ich ess, dess Lied ich sing.

Was dich nicht umbringt macht dich stärker.

Träume nicht dein Leben, lebe deine Träume! (wenn du dir das finanziell, gesundheitlich und moralisch leisten kannst.)

Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren.

Pessimist? Das ist der einzige Mist, auf dem nichts wächst!

Wer viel frägt, der wird viel angelogen.

Nur die guten Länder dürfen Atombomben besitzen!

Die alten Schweizer tranken noch eins, ehe sie gingen..... und dann gingen sie noch lange nicht.

Wer loslässt bekommt zwei freie Hände.

Einen schwierigen Menschen können wir nicht ändern, .....darum ändern wir uns selbst!

Wir können 1000 Prozent gewinnen, aber nur 100 Prozent verlieren.

Jeder Mensch hat Probleme, entweder ein grosses oder viele kleine.

Grabinschrift: Er war lebendig als er starb. (ist nicht selbstverständlich!)

Ich glaube nicht mehr alles, seitdem ich selber lüge!

Sorgen müssen gepflegt werden, sonst verschwinden sie.

Ein Paradiesweglein führt nicht immer zum Paradies.

Wenn du nicht gefressen werden willst muss du die Zähne zeigen. (Jöggu vo der Glungge)

Das einzige wovor wir wirklich Angst zu haben brauchen, das ist die Angst selber.​​​​​​

Es wollen es alle werden, aber es will es niemand sein :  alt

Was wir nicht kennen das vermissen wir nicht.

Ist der Zug für dich schon abgefahren? Es kommen noch viele neue Züge!

Wer betet bekennt dass er gläubig ist; wer flucht verrät das er es ist.

Wer abwärts kommen will muss mit dem Strom schwimmen.

Der Klügere gibt nach...., bis er merkt dass er der Dümmere ist.

Gut informiert ist, wer seinen eigenen Uebernamen kennt.

Ein Millionär fühlt sich sehr arm, wenn all seine Freunde und Bekannte Milliardäre sind.

Wir können eher von dem arm werden was wir wegwerfen, als von dem was wir einkaufen.

Von den Reichen lernt man den guten Umgang mit dem Geld.

Wem das Wasser bis zum Halse steht, sollte den Kopf nicht hängen lassen.

Der Liebe Gott sieht alles; der Nachbar sieht mehr.

Ein Haar in der Suppe ist besser als keine Suppe.

Wer nicht gerne arbeitet erkennt man dadurch, dass er ständig andere kritisiert wie wenig sie tun.

Liebe nicht deinen Nächsten, liebe deinen Jetzigen!

Wer nicht so erfolgreich durchs Leben geht kann es geniessen, dass er keine lästigen Neider um sich hat.

Religiösität ist keine Sünde, wenn man daneben ein anständiges Leben führt.

Am Ende des Lebens bereuen wir nicht das was wir getan, sondern das was wir nicht getan haben.

Das Gesetz gilt immer gesünder, als der gesunde Menschenverstand.

Am leichtesten kommt man vom Rauchen und anderen Suchtmitteln los, wenn man nie damit anfängt

Blumen bereiten am wirksamsten demjenigen Freude, der sie verkauft.

Wer viel Geld hat, dem fehlt in der Regel die Zeit um es zu verbrauchen.

Mitleid bekommt man geschenkt; Neid muss man sich erarbeiten.

Die wahre Liebe öffnet vorerst die Arme und nicht die Beine.....

Wer noch nie ein schlechtes Gewissen hatte, der hat ein schlechtes Gedächnis.

Du darfst leben, nicht nur existieren!

Lieber Gott gib mir Geduld, aber schnell!

Ein Bauernhof gehört nie dem Bauer selber, sondern seinen Kindern, Grosskindern, Urgrosskindern.....

Wer eine Frage stellt, sollte an der Antwort interessiert sein!

Wem es ständig langweilig ist wird langsamer alt, aber altert schneller.

Alt ist wer den Mut verliert, und sich für nichts mehr interessiert.

Der Charakter des Menschen kommt in seinen letzten Tagen besonders intensiv zur Geltung.

"Ich gebe dir dann etwas dafür!" Er wird nie geben, sonst hätte er sofort bezahlt.

Man braucht nicht über sich zu erzählen, das übernehmen die anderen, sobald man den Raum verlässt.

Ich werfe das Geld zum Fenster hinaus, damit es bei der Türe wieder herein kommt. (Carl Lagerfeld)

Wer es vergisst seine Schmerzmittel einzunehmen, braucht sie nicht mehr.

Wenn ein grosses Problem auftaucht, dann verschwinden alle die bisherigen kleinen Sorgen.

Viele Menschen sind irgendwie verdorben, entweder normal oder fromm. (Hugo Lötscher)

Auch aus den Steinen die dir in den Weg gelegt werden, kannst du dir etwas Schönes bauen! (Erich Kästner)

Das Internet vergisst nichts, aber ist so dumm und glaubt alles!

Der grösste Bauer liest nicht gerne Kartoffeln auf!

Der dümmste Bauer hat die.........ja, weil auf dem Markt sind nur genormte Kartoffeln gefragt sind.

Dumme Schriftsteller gibt es nicht; höchstens sind das seine Leser!

Was heiss gut ist, kann man auch kalt essen! (Duo Fischbach)

Eine schlafende Demokratie entwickelt sich zu einer Diktatur!

Das Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht!

Aller guten Dinge sind mindestens Drei!

Man soll die Sachen so einfach wie möglich machen, aber nicht einfacher! Albert Einstein

Der Klügste ist nicht derjenige, der am Ende des Lebens am meisten Reichtum angehäuft hat, sondern derjenige der es versteht, ein Leben lang glücklich und zufrieden zu sein.

Man muss Heuen, wenn Wetter ist!

Alles was übertrieben ist, ist bedeutungslos!

Auf die durchnässten Böden regnet es besonders gerne.

Wer sich vor allen Leuten verneigt, stösst mit dem Hintern überall an.

Nur wer das Gesetz gut kennt, weiss wie man es geschickt umgehen kann.

Je grösser der Dachschaden, um so besser ist der Blick in die Sterne.

Der Mensch lebt nicht vom Brot allein; es soll auch manchmal Gipfeli geben.

Werde stutzig, wenn dir jemand grundlos ein Geschenk macht!

Wenn dir ein Mensch nicht aus dem Kopf geht, gehört er in dein Herz.

Wer etwas will findet Wege, wer etwas nicht will findet Gründe.

Triff niemals eine Entscheidung, während du wütend bist!

Mache niemals ein Versprechen, während du überglücklich bist!

Liebe ist das einzige das zunimmt, je mehr man davon verschenkt.

Sei freundlich zu unfreundlichen Menschen; die brauchen es am meisten!

Wenn wir beim Nachbar Schmutz sehen, sollten wir vielleicht unsere Fenster putzen.

Gerüchte werden von Neidern erfunden, von Dummen verbreitet und von Idioten geglaubt.

Schmerzen empfindet man bei der Arbeit weniger, als im Bett.

Nicht jeder muss mich mögen. Es reicht wenn es die Richtigen tun.

Warte nicht auf den perfekten Moment, nimm den Moment und mach ihn perfekt!

Der Hahn eines beliebten Nachbar kräht angenehm.

Wer über dich redet findet dein Leben interessanter als sein eigenes.

Wecke nie einen schlafenden Hund!

Ein Team hat nur Erfolg, wenn alle am gleichen Strick ziehen. So wie hier.

Modewörter


​Es gibt immer so Modewörter. Einige halten lange, andere verschwinden schnell. Zur Zeit fällt mir das Wort "Genau" auf. Man sagt nicht mehr "Ja" oder "richtig", sondern "Genau" Aber das ist immerhin besser als das fremdländische "Okay".  Also spitzt einmal die Ohren auf das Wort "Genau"! Man muss echt schmunzeln. Ja wirklich, genau!


Der neueste (oder altbekannte?) Witz

Fritzchen, ältester Sohn des Bauern (10) geht mit dem Muni durchs Dorf. Er trifft den Pfarrer. "Fritzchen, wo gehst du denn mit dem Muni hin?" - "Na, zum Nachbarn, die Kuh decken!" - "Aber Fritzchen", sagt da der Pfarrer entsetzt, "kann denn dein Vater das nicht machen?" - "Nein, Herr Pfarrer, sowas muss der Muni schon selber tun...!"

Weitere Witze sind auf der Rubrik "Geschichten / Musik"



Aufdatiert am 6. Oktober 2024 (zum Test nur das Datum)



Besucher von Oktober 1999 bis zum 1. August 2015: 68276. Die neue, aktuelle Homepage fing am 5.8.2015 wieder bei Null an.


Neuer Besucherzähler ab dem 3. Juli 2018

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